Die
richtige Anwendung von Fettabscheidern
Fettabscheider müssen nach Vorschrift in jedem gastronomischen, lebensmittelverarbeitenden oder ähnlichen Gewerbe verwendet werden, in dem fetthaltiges Abwasser entsteht und abgeleitet
wird. Dies ist insbesondere in Küchen von Hotels, Gaststätten oder Kantinen der
Fall, aber auch in allen fleischverarbeitenden Gewerben, wie Fleischereien. Wird entgegen der Richtlinie auf den Einsatz eines Fettabscheiders verzichtet, kann es zu schwer ablösbaren Ablagerungen in der Kanalisation kommen. Bei Missachten der Richtline, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es kann auch zu schweren
wirtschaftlichen Schäden kommen. Entsprechend des Verursacherprinzips soll so
sichergestellt werden, dass tierische sowie pflanzliche Fette und Öle direkt an
der Anfallstelle, also etwa in der Gastronomie und der Küche, sachgemäß
getrennt und entsorgt werden. Die Fettabscheideranlagen von Zehnder Pumpen
entsprechen der DIN EN 1825-1/DIN EN 1825-2 sowie dem nationalen Anhang
DIN 404-100. Dort werden alle Normen für die Anlagen sowie Vorschriften
zur Anwendung festgehalten. Zu beachten ist dabei, dass die
Fettabscheideranlagen mindestens einmal pro Monat entleert werden sollten, je nach
Bedarf jedoch spätestens, wenn die Füllkapazität erreicht ist.
Die
Funktionsweise von Fettabscheidern
Fettabscheider funktionieren ganz einfach nach dem Prinzip
der Schwerkraft. Öle und Fette schwimmen aufgrund des Dichteunterschieds zu
Wasser oben auf und bilden dort eine Fettschicht. So trennen sich die Stoffe in
der Anlage ganz von selbst, wodurch das Öl und Fett anschließend zurückgehalten
werden kann und nicht in die Kanalisation gelangt.
Bei der Installation der Fettabscheideranlage in Ihrer Küche
ist zu beachten, dass solche, die unterhalb der Rückstauebene installiert
werden, zum Anschluss an die Kanalisation zusätzlich eine Hebeanlage
benötigen.
Fettabscheider
bei Zehnder für Ihren Bedarf
Benötigen auch Sie für Ihre gewerblich genutzte Küche einen
Fettabscheider? Dann finden Sie bei uns garantiert das richtige Modell für
Ihren Bedarf. Wichtig zu beachten ist dabei, dass es verschiedene Varianten
gibt, die sich insbesondere in der Art bzw. dem Ort der Installation
unterscheiden. So kann es sein, dass Sie Fettabscheider
in Freiaufstellung im Gebäude benötigen oder aber Fettabscheider
zum Erdeinbau außerhalb von Gebäuden. Zudem finden Sie bei Zehnder Pumpen mobile
(Klein-)Fettabscheider. Unsere Fettabscheideranlagen gibt es zudem in
verschiedenen Größen, die Sie je nach Menge des anfallenden Abwassers auswählen
können.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, dann hilft
Ihnen unser Team gern bei der Auslegung und Auswahl des richtigen
Fettabscheiders.
Ein Fettabscheider ist voll, wenn beide Speicherbereiche ihre maximal zulässige Kapazität erreicht haben. Im Fettsammelraum gilt dabei die volle Speicherkapazität, im Schlammfang für feste Abwasserbestandteile die Hälfte der Speicherkapazität. Die Trennfunktion der Anlage ist dabei nur so lange zuverlässig gewährleistet, wie diese Füllgrenzen eingehalten werden, ein Anstieg über diese Grenzen hinaus beeinträchtigt die Abscheideleistung, auch wenn kein klassisches „Überlaufen" im herkömmlichen Sinne auftritt, da der Fettabscheider im Betriebszustand ohnehin stets bis zur maximalen Füllhöhe mit Wasser gefüllt ist.
Nach DIN 4040-100 muss die Anlage mindestens einmal im Monat geleert und gereinigt werden, je nach Nutzungsintensität und Fettanfall können auch kürzere Intervalle erforderlich sein. Das verhindert eine Abnahme der Aufnahmekapazität. Dadurch könnten sonst langfristig Rückstau, Rohrverstopfungen oder Geruchsbelästigungen auftreten.
Die Entleerung des Fettabscheiders erfolgt durch eine Fachfirma. Während der Wartung sollte die Anlage auf Dichtheit, sichtbare Schäden und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die regelmäßige Leerung des Fettabscheiders stellt sicher, dass stets genügend Platz für neues Fett vorhanden ist und die Anforderungen der DIN 4040-100 sowie etwaiger kommunaler Abwassersatzungen eingehalten werden.
(Welche Vorgaben gelten für Einbau, Betrieb und Wartung von Fettabscheidern?)
Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Fettabscheidern gelten technische, wasserrechtliche und satzungsrechtliche Vorgaben. Maßgeblich sind die Normen DIN EN 1825 und der nationale Anhang DIN 4040-100 , die gemeinsam angewendet werden. Als Bemessungskriterium dient die Kennzahl Nenngröße NS, die bestimmt, wie viel fetthaltiges Abwasser pro Sekunde zulässig ist.
Die Europäische Norm DIN EN 1825 ist in zwei Teile unterteilt. Die DIN EN 1825-1 regelt die Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze sowie die Kennzeichnung der Anlagen (inklusive CE-Kennzeichnung auf Bauproduktebene). Die DIN EN 1825-2 legt die Bemessung sowie Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung fest. Die DIN 4040-100 ergänzt diese Vorgaben für Deutschland um zusätzliche Anforderungen zu Planung, Eigenkontrolle, Entleerung und Generalinspektion.
Vor der Inbetriebnahme sowie danach wiederkehrend spätestens alle fünf Jahre ist eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung durch einen Fachkundigen erforderlich. Im laufenden Betrieb sind eine mindestens jährliche Wartung durch einen Sachkundigen sowie regelmäßige, in der Regel mindestens monatliche Entleerungen und Reinigungen vorzusehen, bei Bedarf auch häufiger oder vor Erreichen der Speichergrenzen.
Der Betreiber muss den ordnungsgemäßen Zustand, die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Anlage durch Eigenkontrolle sicherstellen, die Ergebnisse in einem Betriebstagebuch dokumentieren und die abgeschiedenen Fette fachgerecht entsorgen. Zusätzlich können kommunale Abwassersatzungen weitere Anforderungen an Genehmigung, Anschluss und Betrieb festlegen.
Ein Fettabscheider ist überall dort Pflicht, wo bei der gewerblichen Nutzung fetthaltiges Abwasser anfällt und die örtlichen bzw. behördlichen Vorgaben einen Abscheider verlangen. Rechtsgrundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG §§ 57 & 58) , das die Minimierung von Menge und Schädlichkeit des Abwassers sowie die Genehmigungspflicht der Einleitung in die öffentliche Kanalisation regelt, ergänzt durch Landeswassergesetze, kommunale Abwassersatzungen und Indirekteinleiter-Regelungen.
Typische Pflichtfälle sind Restaurants, Hotels, Kantinen, Großküchen, Imbisse und Einrichtungen mit gewerblichen Küchen sowie lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Fleischereien , Schlachtereien und Käsereien . Bei Bäckereien und Konditoreien kann eine Vorklärung von Speisefetten je nach konkretem Betriebsablauf (etwa beim Frittieren) ebenfalls erforderlich sein, das ist jedoch keine pauschale Pflicht wie bei Vollküchen.
Die Pflicht ist nicht bundesweit einheitlich ausgestaltet, sondern hängt von der jeweiligen lokalen Satzung und der behördlichen Einzelfallbewertung ab. Bei sehr geringen Fettmengen kann eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Behörde beantragt werden. Die Ausführung und der Betrieb werden insbesondere durch DIN EN 1825 und DIN 4040-100 geregelt.